Erlass von Sondernutzungsgebühren durch den Senat kompensieren

Antrag zur BVV - Januar 2023

Symbolbild - Bild: Steve Buissinne / Pixabay Symbolbild - Bild: Steve Buissinne / Pixabay

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich an die zuständigen Senatsverwaltungen zu wenden, um über mögliche Kompensationen für ausgefallenen Sondernutzungsgebühren zu verhandeln, die nicht durch die erhöhte Zuweisung bereits ausgeglichen sind.

Der BVV ist bis zum 31.03.2023 zu berichten.

Begründung:

Seit Anfang 2021 wurden auf Beschluss des Senats die Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste, Veranstaltungen, Nutzung der Gehwege für Gastronomie und Gewerbe auf öffentlichen Verkehrsflächen erlassen. Dies wurde so dann auch durch die Bezirke umgesetzt. Die CDU-Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf begrüßt dieses Vorgehen ausdrücklich! Jedoch müssen die hierdurch resultierenden Ausfälle haushälterisch ausgeglichen werden.

Der Haushalt von Charlottenburg-Wilmersdorf ist, wie die Haushaltsberatungen aus dem Jahr 2022 ergeben haben, „auf Kante genäht“, wenn nicht gar verfassungswidrig. In jedem Fall ist er unterfinanziert. Dieser Zustand sollte durch weitere Ausfälle im Haushalt nicht verschärft werden.

Wenn daher der Senat von Berlin einen durchaus sinnvollen Beschluss fasst, so wie hier geschehen, dann muss er allerdings auch dafür Sorge tragen, dass die Bezirke in ihren Finanzmitteln dadurch keinen Schaden nehmen.