Mieter vor unnötigen Zusatzkosten durch die Heizkostenverordnung schützen!

Antrag zur BVV Oktober 2022

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Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die bezirklichen Beratungsstellen und die Beratungsstellen der freien Träger dafür zu sensibilisieren, Mieter proaktiv auf die ggf. anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Novellierung der Heizkostenverordnung durch die monatliche Mitteilung zu Abrechnung und Verbrauch der Heizkosten bei Fernablesung erhoben werden, hinzuweisen und Unterstützung dabei anzubieten, diese Zusatzkosten zu vermeiden.

Der BVV ist bis zum 31.12.22 zu berichten.

Begründung:

Seit 01.12.2021 gilt die Novellierung der Heizkostenverordnung. Unter anderem soll diese Novelle mehr Transparenz für Mieter schaffen. Daher sind ab 2022 monatliche Mitteilungen zu Abrechnung und Verbrauch verpflichtend. Vermieter müssen dabei gewährleisten, dass alle Mieter Zugriff auf diese Informationen haben – zum Beispiel per Post oder E-Mail. In der Praxis stellen die Energiedienstleister in der Regel im Internet ein Kundenportal zur Verfügung, wo sich die Mieter einloggen und ihren Verbrauch abrufen können. Mietern, die diese Möglichkeit nicht nutzen und auch über keine E-Mail-Adresse verfügen, werden diese Informationen monatlich per Post zugestellt. Hierfür fallen Gebühren an. Dies benachteiligt insbesondere Senioren, die im Umgang mit dem Internet nicht so vertraut sind.