Sicherheit des Sprengplatzes Grunewald

Schriftliche Anfrage von Stephan Standfuß MdA

1. Ist die Lage des Sprengplatzes Grunewald in einem Waldgebiet gerade in Zeiten großer Trockenheit noch vertretbar?

Zu 1.: Ja. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Klimaveränderungen erfolgte eine umfassende Risiko-Neubewertung des organisatorischen, anlagetechnischen und auch baulichen Brandschutzes des Sprengplatzes. Aufgrund der in diesem Zuge umgesetzten umfangreichen Erweiterungen des vorbeugenden Brandschutzes kann der Betrieb eines Sprengplatzes in einem Waldgebiet unter strenger, ständig angepasster Neubewertung weiterhin vertreten werden.

2. Sind die Abstandsflächen des Areals zum umgebenden Waldgebiet ausreichend groß bemessen?

Zu 2.: Die vorhandenen Abstandsflächen sind ausreichend groß bemessen.

3. Gibt es Brandschutz-Schneisen?

Zu 3.: Ja, es gibt Brandschutz-Schneisen.

4. Gibt es auf dem Gelände und in der unmittelbaren Umgebung Überwachungs- und Gefahrenmelde-Systeme, so dass z.B. durch Video-Technik auch kleinere Brände oder ein Kurzschluss erkannt werden können?

Zu 4.: Ja, derartige Systeme sind vorhanden.

5. Gibt es automatische oder zumindest per Hand zu steuernde bereits installierte Lösch-Systeme?

Zu 5.: In den Teilbereichen, in denen Kampfmittel und Fundmunition gelagert werden, kann eine händische Löschwasserversorgung vorgenommen werden.

6. Wird die Umgebung des Sprengplatzes permanent oder zumindest vor Sprengungen präventiv gewässert?

Zu 6.: Teilbereiche, in denen Kampfmittel und Fundmunition gelagert werden, werden bei entsprechenden Witterungsbedingungen auch dauerhaft gewässert. Die Umgebung außerhalb des Sprengplatzareals kann nicht gewässert werden.

7. Ist der Abstand zu öffentlich zugänglichen Waldwegen ausreichend?

8. Ist der Abstand zu öffentlichen Straßen und den Schienenverkehrsanlagen ausreichend?

9. Ist der Abstand zur Wohnbebauung ausreichend?

Zu 7. – 9.: Der Abstand ist ausreichend. Die nächste urbane Siedlung ist mehr als zwei Kilometer entfernt.

10. Gibt es kein anderes besser geeignetes Gelände in Berlin oder ein im Eigentum des Landes Berlin stehendes Gelände in Brandenburg?

11. Sollte der Sprengplatz besser mit dem Land Brandenburg gemeinsam betrieben werden?

Zu 10. und 11.: Alternativen für den Sprengplatz Grunewald werden bereits seit Jahrzehnten gesucht, in Berlin selber stehen derzeit keine zur Verfügung. Der Sprengplatz Grunewald ist bisher die einzige genehmigungsfähige Anlage im Land Berlin. Mit Vertretenden aus Brandenburg wurden im Hinblick auf eine mögliche Kooperation bereits in der Vergangenheit Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen in unterschiedlichen Gremien geführt. Mögliche Kooperationen scheiterten bisher u.a. wegen fehlender Lagerkapazitäten, fehlender technischer Vernichtungsmöglichkeiten und Nutzungshemmnissen nach Büroschluss und an Sonn- und Feiertagen. Zudem konnte bisher durch etwaige Kooperationspartner nicht das gesamte Portfolio des Sprengplatzes Grunewald abgebildet werden. Darüber hinaus stellen bei einer Verlagerung des Sprengplatzes ins Umland insbesondere lange Transportwege ein sicherheitsrelevantes Risiko dar. Auch dieser Punkt war bisher in der Vergangenheit ein ausschlaggebendes Argument dafür, den Sprengplatz Grunewald als alternativlos zu betrachten. Aktuell werden diese Gespräche fortgeführt und mögliche Kooperationen unterschiedlichster Art sondiert.

12. Wer ist der Betreiber des Sprengplatzes?

Zu 12.: Der Sprengplatz wird von der Polizei Berlin betrieben.

13. Wer ist für die Bewachung des Geländes zuständig?

Zu 13. : Für die Bewachung des Geländes ist der Zentrale Objektschutz der Polizei Berlin zuständig.

14. Ist dauerhaft Wachpersonal vor Ort?

15. Wie ist die Anlage gegen unbefugtes Betreten gesichert?

16. Welche Arten von Sprengstoff werden auf dem Gelände des Sprengplatzes Grunewald gelagert?

Zu 14. – 16.: Aus Gründen der Sicherheit können hierzu keine Angaben veröffentlicht werden. Im Rahmen des parlamentarischen Informationsrechts sind entsprechende Auskünfte gegenüber dem fragestellenden Abgeordneten möglich.

17. Wird dort auch (beschlagnahmtes) (Silvester-)Feuerwerk gelagert?

Zu 17.: Ja.

18. Auf welche Art und Weise wird der Sprengstoff dort gelagert, in kleinen Mengen, getrennt voneinander, in Bunkern oder in ähnlich geschützten Gebäuden?

Zu 18.: Kampfmittel mit Sprengstoff lagern in Containern aus Stahl oder Beton sowie in ausbetonierten Ablagen, bei Bedarf auch unter Wasser oder Sand.

19. Wie lange wird der Sprengstoff dort gelagert?

Zu 19.: Sprengstoffe werden dort bis zu ihrer Vernichtung gelagert. Hauptsächliche Vernichtungszeiträume sind die regelmäßigen Großsprengungen im Frühjahr und Herbst. Bei asserviertem Sprengstoff erfolgt die Vernichtung erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft, sofern keine vorzeitige Vernichtung zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.